Steuern in der Schweiz

Die föderalistische Staatsstruktur der Schweiz führt dazu, dass es keine einheitliche Regelung bei den direkten Steuern gibt. Die Steuerhoheit liegt nach Schweizer Recht bei den Kantonen. Der Bund hat das befristete Recht Einkommenssteuer und Mehrwertsteuer zu erheben. Dieses Recht läuft im Jahr 2020 aus. Im weiteren Verlauf des Textes werden Sie die verschiedenen Steuern der Kantone und des Bundes kurz kennenlernen.

Die Steuern der Kantone und Gemeinden.

Es gibt sechsundzwanzig Kantone, die direkte und indirekte Steuern erheben. Das sind Einkommenssteuern und Vermögenssteuern, die von natürlichen Personen gezahlt werden müssen. Die kleineren Kantone verzichten auf diese Steuern. Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften zahlen Gewinnsteuer und Kapitalsteuer. Erhoben werden Erbschaftsteuern und Schenkungssteuern. Einige Kantone haben eine Liegenschaftssteuer für Grundstücke und Gebäude. Die Handänderungssteuer ist eine direkte Steuer auf den Erwerb von Boden und Immobilien. Die Grundstückgewinnsteuer besteuert den Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis einer Liegenschaft. Wer die Liegenschaft nur kurzfristig im Besitz hat, wird durch Zuschläge abgestraft. Hält der Besitzer die Liegenschaft wie etwa ein Einfamilienhaus lange im Besitz, so wird er durch Abschläge auf die Steuer belohnt. Die Kantone haben auch meist eine Motorfahrzeugsteuer. Indirekte Steuern sind die Billetsteuer, die aber nur noch von wenigen Kantonen erhoben wird und die Stempelsteuer. Die Gemeinden haben ein abgeleitetes Steuerrecht. Das heißt, dass die Steuern auf den kantonalen Gesetzen basieren, die Gemeinden den Steuersatz selber festlegen. Die erhobenen Steuern sind die gleichen wie die der Kantone.

Die Steuern des Bundes

Die Eidgenossenschaft erhebt auch eine Einkommenssteuer und für juristische Personen eine Gewinnsteuer. Weitere direkte Steuern sind die Verrechnungssteuer, die der Besteuerung des Zinsertrags dient und die Militärpflichtersatzabgabe. Sie fällt an, wenn der Militärdienst nicht geleistet wird. Dann gibt es noch eine Spielbankabgabe. Indirekte Steuern sind die Mehrwertsteuer, die Biersteuer, die Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Automobilsteuer, Stempelabgaben und Gebrannte Wasser als Spirituosensteuer.

Die Steuerbelastung der natürlichen Personen.

Die Besteuerung in den einzelnen Gemeinden und Kantonen ist unterschiedlich. Viele Kantone senkten die steuerliche Belastung für kleine Einkommen bis zu einem Einkommen von 45000 Franken. Genf hatte hier mit 1,7 Prozent die geringste Besteuerung.

Einkommen bis 90000 Franken stellen im Kanton Schwyz am besten.

Am wenigsten Steuern zahlen müssen natürliche Personen mit einem Einkommen von 180000 Franken in Zug.


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